Als Brennstoff des Biomassekraftwerks werden Althölzer eingesetzt, die als Biomasse im Sinn der Biomasseverordnung anerkannt sind.
Kategorie A I:
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, zum Beispiel Europaletten, Transportkisten, Verschläge, Möbel und Inneneinrichtungen aus naturbelassenem Vollholz
Kategorie A II:
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen und ohne Holzschutzmittel, zum Beispiel Schalhölzer, Dielen, Türblätter, Zargen, Profilbretter ohne schädliche Verunreinigungen
Kategorie A III:
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen ohne Holzschutzmittel, zum Beispiel Möbel, Küchen und sonstige Inneneinrichtungen, beschichtet, gestrichen, lackiert
Altholz der Kategorie A IV wird im Biomassekraftwerk Wicker nicht verwendet:
Kategorie A IV:
mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den anderen Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann.
Informationen zur Altholz-Aufbereitung durch die Main-Taunus-Recycling GmbH