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Als Brennstoff des Biomassekraftwerks werden Althölzer eingesetzt, die als Biomasse im Sinn der Biomasseverordnung anerkannt sind.

Kategorie A I:

naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, zum Beispiel Europaletten, Transportkisten, Verschläge, Möbel und Inneneinrichtungen aus naturbelassenem Vollholz

Kategorie A II:

verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen und ohne Holzschutzmittel, zum Beispiel Schalhölzer, Dielen, Türblätter, Zargen, Profilbretter ohne schädliche Verunreinigungen

Kategorie A III:

Altholz mit halogenorganischen Verbindungen ohne Holzschutzmittel, zum Beispiel Möbel, Küchen und sonstige Inneneinrichtungen, beschichtet, gestrichen, lackiert

 

Altholz der Kategorie A IV wird im Biomassekraftwerk Wicker nicht verwendet:

Kategorie A IV:

mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den anderen Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann.

 

Informationen zur Altholz-Aufbereitung durch die Main-Taunus-Recycling GmbH

Fragen und Antworten zur Altholzaufbereitung